Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Automatiktür365 GmbH
(Stand: 23.02.2026)

Automatiktür365 GmbH
Zum Kottland 19
46414 Rhede

Nachfolgend „Automatiktür365“ genannt.

§ 1 Geltungsbereich und Inhalt der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln sämtliche zwischen dem Auftraggeber (nachfolgend „Kunde“) und der Automatiktür365 GmbH, Zum Kottland 19, 46414 Rhede (nachfolgend „Automatiktür365“) bestehenden Geschäftsbeziehungen über Lieferungen und Leistungen von Automatiktür365.

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Sämtliche Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Leistungsbeschreibungen und Ähnlichem werden dem Kunden durch Angebote von Automatiktür365 schriftlich per Post, Übergabe, Telefax oder E-Mail mitgeteilt.

Schweigt der Kunde im Falle eines Dauerschuldverhältnisses auf das Angebot von Automatiktür365 und/oder widerspricht er diesem nicht binnen 14 Tagen nach Zugang der Änderungsmitteilung, so stellt dies eine Annahme des Angebots dar und die Änderungen werden wirksam, sofern Automatiktür365 den Kunden in der Änderungsmitteilung ausdrücklich auf diese Folge hingewiesen hat.

Abweichende Bedingungen des Kunden, mithin AGB oder Einkaufsbedingungen, finden auf Vertragsverhältnisse mit Automatiktür365 keine Anwendung. Dies gilt auch dann, wenn Automatiktür365 ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder Lieferungen oder Leistungen vorbehaltlos erbringt. Für den Fall kollidierender AGB finden ausschließlich die AGB von Automatiktür365 Anwendung. Diese AGB gelten auch, wenn in Folgegeschäften mit dem Kunden darauf nicht gesondert hingewiesen wird.

§ 2 Entstehen des Vertragsverhältnisses

Sämtliche Angebote von Automatiktür365 sind unverbindlich und freibleibend.

Ein Vertragsverhältnis kommt nur durch Auftrag des Kunden in Textform (Post, E-Mail, Telefax) und die anschließende schriftliche Auftragsbestätigung durch Automatiktür365 zustande und richtet sich ausschließlich nach dem Inhalt der Auftragsbestätigung, einem etwaigen Leistungsverzeichnis sowie diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Geringfügige, technisch unvermeidbare und dem Kunden zumutbare Abweichungen vom Vertrag behält sich Automatiktür365 auch nach Bestätigung des Auftrags vor.

§ 3 Preise / Zahlung

Maßgeblich sind die von Automatiktür365 zum Zeitpunkt des Angebots genannten Preise, zuzüglich der gesondert ausgewiesenen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Sollten dem Kunden keine Preise ausdrücklich genannt werden, gilt die jeweils gültige Preisliste der Automatiktür365 GmbH.

Versand-, Verpackungs- und Versicherungskosten sind vom Kunden zu tragen. Entgelte für Lieferungen und Leistungen werden mit Zugang der Rechnung fällig.

Erfüllungsort für alle Zahlungen sowie Lieferungen und Leistungen ist der Geschäftssitz der Automatiktür365 GmbH, sofern nicht einzelvertraglich abweichend vereinbart wurde.

Automatiktür365 nimmt als Zahlungsmittel keine Schecks oder Bargeld an. Rechnungen sind ausschließlich per Banküberweisung auf das Geschäftskonto der Automatiktür365 GmbH zu begleichen.

Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur insoweit ausüben, als ein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

Für den Fall, dass sich nach Auftragsbestätigung die Kostenfaktoren, insbesondere Preise für Roh- und Hilfsstoffe, Löhne oder Transportkosten ändern, ist Automatiktür365 zur Anpassung der Preise berechtigt, wenn zwischen Auftragsbestätigung und Lieferung mindestens drei Monate verstrichen sind.

§ 4 Liefer- und Leistungsumfang

Die von Automatiktür365 gegenüber dem Kunden zu erbringenden Lieferungen und Leistungen werden abschließend in der Auftragsbestätigung festgelegt.

Liefertermine sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart. Sie stehen unter dem Vorbehalt rechtzeitiger Erfüllung aller Mitwirkungspflichten des Kunden.

Automatiktür365 ist zu Teillieferungen berechtigt, sofern dies möglich und zumutbar ist.

Schadenersatzansprüche wegen Lieferverzugs sind ausgeschlossen, es sei denn, Automatiktür365 hat den Verzug vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

(Ereignisse höherer Gewalt, Streiks, behördliche Maßnahmen oder unverschuldete Nichtbelieferung verlängern die Lieferfrist entsprechend.)

§ 5 Abnahme von Werkleistungen

Soweit es sich um Werkleistungen handelt, bedürfen diese der Abnahme.

Die Nutzung oder Inbetriebnahme des Werks gilt als Abnahme.

Teilabnahmen sind zulässig.

§ 6 Gefahrübergang

Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht mit Übergabe an das Transportunternehmen auf den Kunden über.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

Automatiktür365 behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung vor.

Bei Zahlungsverzug ist Automatiktür365 berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen.

§ 8 Fernabsatzverträge

Soweit ein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB handelt, steht ihm ein Widerrufsrecht gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu.

Kein Widerrufsrecht besteht bei individuell angefertigten Waren oder Sonderanfertigungen.

§ 9 Rücktrittsrecht

Automatiktür365 ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bei:

  • unverschuldeter Nichtbelieferung durch Vorlieferanten

  • höherer Gewalt

  • erheblich verschlechterter Vermögenslage des Kunden

  • vertragswidrigem Verhalten des Kunden

Im Falle eines vom Kunden zu vertretenden Rücktritts kann ein pauschalierter Schadensersatz von 25 % der Auftragssumme verlangt werden, sofern kein geringerer Schaden nachgewiesen wird.

§ 10 Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

Bei Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate, soweit gesetzlich zulässig.

Natürliche Abnutzung oder unsachgemäße Behandlung sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.

§ 11 Haftung

Automatiktür365 haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

§ 12 Montagebedingungen

Sofern Automatiktür365 Montageleistungen übernimmt, ist der Kunde verpflichtet, sämtliche baulichen und technischen Voraussetzungen rechtzeitig zu schaffen.

Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung des Kunden gehen zu dessen Lasten.

§ 13 Mitwirkungspflichten

Der Kunde stellt sicher, dass alle notwendigen Informationen und Voraussetzungen rechtzeitig zur Verfügung stehen.

§ 14 Annahmeverzug

Kommt der Kunde in Annahmeverzug, ist Automatiktür365 berechtigt, Lagerkosten zu berechnen oder die Ware auf Kosten des Kunden einzulagern.

§ 15 Datenschutz

Automatiktür365 verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO und BDSG).

§ 16 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Gerichtsstand ist, sofern der Kunde Kaufmann ist, das zuständige Gericht am Sitz der Automatiktür365 GmbH.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Wenn du willst, mache ich dir das noch:

  • rechtlich sauber modernisiert nach aktuellem DSGVO-Stand

  • sprachlich verschlankt (die aktuelle Version ist teilweise unnötig kompliziert)

  • oder als druckfertige PDF-Version formatiert für deine Website

Sag einfach Bescheid.